3-Familienhaus BE

Seit der Novellierung der LBO 2015 (Landesbauordnung) müssen in Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche barrierefrei nutzbar sein.

Da die bestehenden Garagen im teilweise erhaltenen Untergeschoss die Höhenlage des Gebäudes vorgaben und der Einbau eines Aufzug mit allen damit verbundenen Unterhaltskosten zu kostenintensiv gewesen wäre, wurde bei diesem 3-Familienhaus das Gefälle der Strasse genutzt, um das Erdgeschoss mit einer Rampe zu erschliessen.

Die 4-5-Zimmer-Wohnungen mit separatem WC und Abstellraum innerhalb der Wohnungen verfügen über grosszügige, teilweise überdachte Balkone auf der Süd-Westseite und bieten einen schönen Ausblick.

Das Hauptgebäude mit Satteldach und der angegliederte, leicht versetzte Flachdachbaukörper sind farblich differenziert.

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